Nutzung | Weitergabe | Für Häuser
Wer damit werben darf.
Und wer nicht.
Ihre Bilder tauchen dort auf, wo beim Aufnahmetag niemand mit ihnen gerechnet hat.
Die meisten dieser Orte sind gedeckt. Einer nicht.
Auf einen Blick
- Ihr Haus
- allesWebsite, Portale, Google-Profil, Prospekt, Newsletter
- Weitergabe
- wenn es um Ihr Haus gehtPortal, Presse, Tourismusverband, Veranstalter
- Lieferanten
- nicht gedecktArchitekt, Einrichter, Hersteller, Handwerksbetrieb
- Der Unterschied
- nicht der Ort, der Zweckfür Ihr Haus werben oder für ein fremdes Geschäft
- Wenn doch
- eigenes Nutzungsrechtfair kalkuliert, direkt zwischen Lieferant und mir
- Zeit
- unbegrenztkein Nachkaufen nach zwei Jahren, keine Grenze auf ein Medium
Wo dürfen Sie die Bilder überall zeigen?
Überall, wo Sie für Ihr Haus werben. Die eigene Website und der Newsletter, Booking, HRS, Expedia und die übrigen Portale, das Google-Profil, der Prospekt, das Gastgeberverzeichnis der Region, die Zimmermappe, der Bildschirm im Foyer.
Das einfache Nutzungsrecht, das bei jedem Auftrag dabei ist, gilt zeitlich und örtlich unbegrenzt. Kein Nachkaufen nach zwei Jahren, keine Begrenzung auf ein Medium.
Dürfen Sie die Bilder weitergeben?
Ja – solange die Bilder für Ihr Haus werben. Die Zeitung, die einen Artikel über Sie schreibt. Der Tourismusverband, der Ihre Region bewirbt. Der Veranstalter, der bei Ihnen tagt und das seinen Teilnehmern zeigt.
Das ist mitgedacht und braucht keine Rückfrage.
Der Fall, der regelmäßig schiefgeht
Ein Haus bekommt einen neuen Fußboden. Fotografiert werden die Räume danach – für das Haus. Ein Jahr später stehen dieselben Bilder auf der Website des Raumausstatters, auf der des Architekten, im Katalog des Fußbodenherstellers und auf der Seite des Handwerksbetriebs, der ihn verlegt hat.
Jeder von ihnen zeigt damit nicht Ihr Haus, sondern die eigene Arbeit. Das deckt das Nutzungsrecht nicht ab, das Sie bei mir bekommen – und in aller Regel hat auch niemand böse Absicht dabei. Es fragt nur keiner.
Nicht der Ort entscheidet. Der Zweck.
Warum ist das ein Unterschied?
Weil nicht der Ort zählt, sondern der Zweck. Dasselbe Bild auf derselben Website kann gedeckt sein oder nicht – je nachdem, wofür es dort steht.
Ein Portal, das Ihr Haus anbietet, wirbt für Sie. Ein Hersteller, der Ihren Frühstücksraum als Referenz für sein Parkett zeigt, wirbt für sich. Der erste Fall ist mitgekauft, der zweite ist eine eigene Nutzung durch ein fremdes Unternehmen.
Was tun, wenn ein Lieferant fragt?
Sagen Sie mir Bescheid, bevor Sie zusagen. Dann klären wir, was geht – das ist in den meisten Fällen schnell erledigt und kostet Sie nichts außer einem Anruf.
Unangenehm wird es nur andersherum: wenn das Bild schon steht und hinterher jemand fragt, wo es herkommt.
Und wenn der Architekt die Bilder wirklich braucht?
Dann bekommt er sie. Wer mit den Aufnahmen für die eigene Arbeit werben möchte – Architekt, Einrichter, Hersteller oder der Handwerksbetrieb – kann dafür ein eigenes Nutzungsrecht erwerben. Das kalkuliere ich fair und nicht als Strafe dafür, dass jemand gefragt hat.
Für Sie ändert sich dadurch nichts: Ihre eigenen Rechte bleiben, wie sie sind. Und die Sache läuft direkt zwischen dem Lieferanten und mir, nicht über Ihren Schreibtisch.
Häufige Fragen
Antworten ohne Umweg
Dürfen wir die Bilder an Buchungsportale geben?
Ja. Das einfache Nutzungsrecht deckt Booking, HRS, Expedia und die übrigen Portale ab, ohne Rückfrage.
Dürfen wir sie der Presse oder dem Tourismusverband geben?
Ja, solange es um Ihr Haus oder Ihre Region geht.
Der Architekt möchte die Bilder für seine Referenzen. Geht das?
Nicht mit Ihrem Nutzungsrecht – dabei wirbt er für seine Arbeit, nicht für Ihr Haus. Er kann aber ein eigenes erwerben, fair kalkuliert. Sagen Sie ihm einfach, er soll sich bei mir melden.
Der Hersteller möchte ein Bild für seinen Katalog.
Dasselbe: ein eigenes Nutzungsrecht, direkt zwischen ihm und mir. Ein Anruf genügt.
Wie lange dürfen wir die Bilder nutzen?
Zeitlich und örtlich unbegrenzt, für alles, womit Sie für Ihr Haus werben.
Fragt gerade jemand nach Ihren Bildern?
Sagen Sie mir kurz, wer und wofür – meistens ist das in einem Telefonat geklärt.